Allgemeine Geschäftsbedingungen
Yoyokids – Indoorspielplatz
AGB für Eintritt, Nutzung, Buchungen und sonstige Leistungen
Yoyokids GmbH
Stand 01.10.2026 · Version 1.0
1.Vertragspartner und Geltungsbereich
- 1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Yoyokids und seinen Gästen, Kunden, Buchenden und sonstigen Vertragspartnern über den Besuch des Indoorspielplatzes, den Erwerb von Eintrittskarten, Reservierungen, Geburtstagsbuchungen, Gruppenbuchungen, Veranstaltungen, gastronomische Leistungen sowie sonstige Neben- und Zusatzleistungen.
- 1.2
Vertragspartner ist: Yoyokids GmbH, HRB289096 B, Amtsgericht Charlottenburg, info@yoyokids.de, +49 176 72672491.
- 1.3
Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit nicht einzelne Regelungen ausdrücklich nur für eine bestimmte Kundengruppe gelten.
- 1.4
Ergänzend gelten die jeweils aktuelle Hausordnung, die Preisliste, besondere Geburtstags- und Buchungsbedingungen, Sicherheits- und Nutzungshinweise im Betrieb sowie die Datenschutzerklärung von Yoyokids.
- 1.5
Die Hausordnung ist ein eigenständiges Regelwerk für den Aufenthalt im Betrieb. Sie ist im Betrieb ausgehängt und auf der Website abrufbar.
- 1.6
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen eines Kunden gelten nur, wenn Yoyokids ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt hat.
2.Vertragsschluss und Einbeziehung der AGB
- 2.1
Ein Vertrag kommt zustande durch Kauf einer Eintrittskarte, durch bestätigte Onlinebuchung, durch bestätigte Reservierung, durch bestätigte Geburtstags- oder Gruppenbuchung oder durch sonstige Inanspruchnahme einer Leistung von Yoyokids.
- 2.2
Diese AGB werden vor Vertragsschluss über die Website sowie im Betrieb durch Hinweis an der Kasse und/oder QR-Code zugänglich gemacht. Bei Onlinebuchungen werden sie vor Abschluss des Buchungsvorgangs abrufbar bereitgestellt.
- 2.3
Der Kunde ist verpflichtet, die AGB vor Vertragsschluss zur Kenntnis zu nehmen. Nutzt der Kunde die Leistungen nach ordnungsgemäßem Hinweis auf die AGB, gelten diese als in den Vertrag einbezogen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- 2.4
Soweit für einzelne Leistungen besondere Bedingungen gelten, insbesondere Geburtstagsbedingungen, gehen diese den allgemeinen Regelungen dieser AGB vor, wenn sie spezieller sind.
- 2.5
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, sofern sie nicht durch Yoyokids schriftlich oder in Textform bestätigt wurden.
3.Leistungsumfang und kein Anspruch auf bestimmte Einzelangebote
- 3.1
Yoyokids betreibt einen Indoorspielplatz mit Spielbereichen für Kinder, Aufenthaltsbereichen für Begleitpersonen, gastronomischen Angeboten, buchbaren Geburtstagsangeboten und sonstigen Spiel-, Freizeit- und Serviceleistungen.
- 3.2
Der Eintritt berechtigt nur zur Nutzung der jeweils geöffneten und freigegebenen Bereiche im Rahmen der gebuchten oder bezahlten Nutzungsdauer.
- 3.3
Ein Anspruch auf Nutzung eines bestimmten Spielgeräts, einer bestimmten Hüpfburg, eines bestimmten Kletterelements, eines bestimmten Sitzplatzes, Tisches oder Bereichs besteht nur, wenn Yoyokids dies ausdrücklich bestätigt hat.
- 3.4
Yoyokids kann einzelne Spielgeräte, Bereiche, Sitzplätze, gastronomische Leistungen oder sonstige Angebote jederzeit sperren, ändern, unterbrechen oder einschränken, wenn Sicherheits-, Reinigungs-, Wartungs-, Personal-, Organisations-, Kapazitäts- oder behördliche Gründe dies erfordern.
- 3.5
Vorübergehende Einschränkungen einzelner Spielgeräte oder Bereiche begründen keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Minderung, sofern der wesentliche Vertragszweck nicht aufgehoben wird und gesetzlich nichts anderes zwingend gilt.
4.Eintritt, Preise, Zahlungsarten und Nutzungsdauer
- 4.1
Es gelten die am Tag des Vertragsschlusses bekanntgegebenen Preise, Zeitfenster, Tarife und Bedingungen gemäß Preisaushang, Website oder Buchungsbestätigung.
- 4.2
Preise sind nicht Bestandteil dieser AGB. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Preisliste.
- 4.3
Eintrittskarten sind nur für den gebuchten oder bezahlten Zeitraum gültig. Eine Übertragung auf andere Tage oder Zeitfenster ist nur mit Zustimmung von Yoyokids möglich.
- 4.4
Zahlungen können bar, per Karte oder über sonstige von Yoyokids akzeptierte Zahlungsarten erfolgen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht.
- 4.5
Bei Überschreitung der gebuchten oder bezahlten Nutzungsdauer kann Yoyokids eine Nachzahlung nach der jeweils gültigen Preisliste verlangen.
- 4.6
Verlässt ein Gast den Betrieb freiwillig vor Ablauf der Nutzungsdauer, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung, Gutschein oder Verlängerung, soweit gesetzlich nichts anderes zwingend gilt.
- 4.7
Bei berechtigtem Ausschluss wegen schuldhaften Verstoßes gegen diese AGB, die Hausordnung oder Sicherheitsanweisungen besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Entgelte, soweit gesetzlich nichts anderes zwingend gilt.
5.Zutritt, Kapazitätsgrenzen und Verweigerung des Zutritts
- 5.1
Yoyokids kann den Zutritt beschränken oder verweigern, wenn die zulässige Besucherzahl erreicht ist, Sicherheitsgründe bestehen, der Betriebsablauf gefährdet ist, technische Störungen vorliegen oder behördliche Vorgaben dies erfordern.
- 5.2
Ein Anspruch auf Einlass besteht nicht, wenn Kapazitätsgrenzen erreicht sind oder ein sicherer Betrieb nicht gewährleistet werden kann.
- 5.3
Personen, die unter Alkohol-, Drogen- oder sonstigem berauschenden Einfluss stehen oder sich aggressiv, gefährdend, beleidigend, belästigend oder erheblich störend verhalten, kann der Zutritt verweigert werden.
- 5.4
Yoyokids kann den Zutritt verweigern, wenn ein bestehendes Hausverbot vorliegt, Eintrittsentgelte nicht bezahlt wurden, falsche Angaben bei einer Buchung gemacht wurden oder berechtigte Sicherheitsbedenken bestehen.
6.Minderjährige, Begleitpersonen und Aufsichtspflicht
- 6.1
Yoyokids ist ein Indoorspielplatz. Yoyokids ist keine Kindertagesstätte, Schule, Betreuungseinrichtung oder sonstige Einrichtung zur Übernahme einer allgemeinen Aufsichtspflicht.
- 6.2
Kinder dürfen Yoyokids nur in Begleitung einer volljährigen Begleitperson besuchen, sofern Yoyokids nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich oder in Textform etwas anderes bestätigt.
- 6.3
Die Aufsichtspflicht über Kinder verbleibt während des gesamten Aufenthalts uneingeschränkt bei den Eltern, Erziehungsberechtigten oder sonstigen volljährigen Begleitpersonen.
- 6.4
Das Personal von Yoyokids übernimmt keine allgemeine Betreuung, Beaufsichtigung oder Verwahrung einzelner Kinder. Kontrollen, Hinweise, Sicherheitsmaßnahmen oder Eingriffe des Personals in Gefahrensituationen begründen keine Übernahme der allgemeinen Aufsichtspflicht.
- 6.5
Begleitpersonen müssen die von ihnen begleiteten Kinder entsprechend Alter, Entwicklungsstand, körperlichen Fähigkeiten, Verhalten und konkreter Situation fortlaufend beaufsichtigen.
- 6.6
Begleitpersonen haben sicherzustellen, dass Kinder Alters-, Größen-, Gewichts-, Gesundheits- und Nutzungsbeschränkungen einhalten.
- 6.7
Kinder unter 3 Jahren dürfen ausschließlich den hierfür vorgesehenen U3-Bereich nutzen, sofern nicht ein anderes Angebot ausdrücklich für diese Altersgruppe freigegeben ist.
7.Hausordnung, Sicherheitsregeln und Anweisungen des Personals
- 7.1
Die jeweils gültige Hausordnung ist Bestandteil des Nutzungsvertrages.
- 7.2
Gäste, Kinder und Begleitpersonen sind verpflichtet, die Hausordnung, Sicherheitsregeln, Aushänge, Alters- und Größenbeschränkungen, Hinweise an Spielgeräten und Anweisungen des Personals einzuhalten.
- 7.3
Anweisungen des Personals gehen im Einzelfall den allgemeinen Aushängen vor, soweit dies aus Sicherheits-, Hygiene-, Kapazitäts-, Organisations- oder Notfallgründen erforderlich ist.
- 7.4
Verstöße gegen die Hausordnung, Sicherheitsregeln oder Anweisungen des Personals können zum Ausschluss vom weiteren Aufenthalt führen.
- 7.5
Der Kunde ist verpflichtet, vor Nutzung der Spielbereiche die im Betrieb ausgehängten Regeln zur Kenntnis zu nehmen und die von ihm begleiteten Kinder entsprechend zu belehren.
8.Nutzung der Spielanlagen, Hüpfburgen, Kletterelemente und U3-Bereiche
- 8.1
Spielanlagen dürfen ausschließlich bestimmungsgemäß und entsprechend der ausgehängten oder mitgeteilten Regeln genutzt werden.
- 8.2
Gesperrte, abgesperrte, nicht freigegebene oder offensichtlich beschädigte Geräte und Bereiche dürfen nicht betreten oder genutzt werden.
- 8.3
Auf Hüpfburgen, Kletterelementen, Rutschen, Matten, Softplay-Flächen und sonstigen Spielflächen sind insbesondere Schuhe, Speisen, Getränke, Kaugummi, Glas, Schlüssel, Stifte, harte oder spitze Gegenstände und sonstige verletzungsgeeignete Gegenstände verboten.
- 8.4
Gefährdendes Verhalten, insbesondere Schubsen, Raufen, Drängeln, gefährliche Sprünge, Saltos, Klettern auf Netze, Absperrungen, Geländer oder nicht hierfür vorgesehene Bauteile, ist verboten.
- 8.5
Alters- und Größenmischungen, die eine erkennbare Gefährdung kleinerer oder schwächerer Kinder verursachen können, sind zu vermeiden. Begleitpersonen müssen Kinder erforderlichenfalls aus solchen Situationen herausnehmen.
- 8.6
Im U3-Bereich dürfen nur Kinder bis einschließlich 3 Jahre spielen. Ältere Kinder dürfen den U3-Bereich nicht nutzen, sofern das Personal im Einzelfall nichts anderes erlaubt.
- 8.7
Treten Defekte, Luftverlust bei Hüpfburgen, lose Teile, Stolperstellen, Verunreinigungen oder sonstige Gefahren auf, ist die Nutzung sofort einzustellen und das Personal unverzüglich zu informieren.
- 8.8
Yoyokids kann die Nutzung einzelner Geräte alters-, größen-, gewichts-, zeit- oder kapazitätsabhängig begrenzen.
9.Gesundheit, Hygiene und Ausschluss bei Gesundheitsrisiken
- 9.1
Personen mit ansteckenden Krankheiten, Fieber, Erbrechen, Durchfall, offenen infektiösen Wunden, starkem Krankheitsverdacht oder sonstigen erkennbaren Gesundheits- oder Hygienerisiken dürfen Yoyokids nicht besuchen oder die Spielbereiche nicht nutzen.
- 9.2
Yoyokids kann Personen vom Zutritt oder von der weiteren Nutzung ausschließen, wenn Gesundheits-, Hygiene- oder Sicherheitsrisiken bestehen.
- 9.3
Gäste sind verpflichtet, Verunreinigungen, Erbrechen, Blut, Verletzungen, Unfälle, Schäden oder sonstige sicherheits- oder hygienerelevante Vorfälle dem Personal unverzüglich mitzuteilen.
- 9.4
In den Spielbereichen gilt Sockenpflicht, soweit die Hausordnung oder Aushänge nichts anderes bestimmen. Straßenschuhe sind auf Spielflächen nicht gestattet.
- 9.5
Windeln dürfen nur in den hierfür vorgesehenen Wickelbereichen gewechselt werden.
10.Speisen, Getränke und Allergene
- 10.1
Speisen und Getränke dürfen nur in den hierfür vorgesehenen Bereichen verzehrt werden.
- 10.2
Speisen und Getränke sind auf Spielgeräten, Hüpfburgen, Kletterelementen, Rutschen, Matten, Softplay-Flächen und sonstigen Spielflächen verboten.
- 10.3
Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausgenommen sind Babynahrung, medizinisch erforderliche Lebensmittel und ausdrücklich von Yoyokids zugelassene Ausnahmen.
- 10.4
Geburtstagstorten oder sonstige Speisen im Rahmen von Geburtstagsbuchungen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von Yoyokids mitgebracht werden.
- 10.5
Für mitgebrachte Speisen und Getränke übernimmt Yoyokids keine Verantwortung hinsichtlich Qualität, Haltbarkeit, Lagerung, Allergenen, Inhaltsstoffen oder gesundheitlicher Verträglichkeit.
- 10.6
Gäste mit Allergien oder Unverträglichkeiten sind verpflichtet, sich vor dem Verzehr über Inhaltsstoffe und Allergene zu informieren. Yoyokids stellt die gesetzlich erforderlichen Allergeninformationen bereit.
11.Geburtstagsbuchungen, Gruppenbuchungen und Veranstaltungen
- 11.1
Für Geburtstagsfeiern, Gruppenbuchungen und Veranstaltungen gelten ergänzend die jeweils aktuellen Geburtstags- und Buchungsbedingungen von Yoyokids.
- 11.2
Eine Geburtstags- oder Gruppenbuchung ist erst verbindlich, wenn Yoyokids die Buchung bestätigt hat und eine vereinbarte Anzahlung vollständig eingegangen ist.
- 11.3
Das gebuchte Zeitfenster ist verbindlich. Eine Verlängerung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Yoyokids möglich und kann zusätzlich berechnet werden.
- 11.4
Die buchende Person haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten, insbesondere Zahlung, Einhaltung der gebuchten Teilnehmerzahl, Beachtung der Hausordnung und Information der teilnehmenden Begleitpersonen.
- 11.5
Die Aufsichtspflicht verbleibt auch bei Geburtstagsfeiern, Gruppenbuchungen und Veranstaltungen bei den Eltern, Erziehungsberechtigten oder den von ihnen bestimmten volljährigen Begleitpersonen.
- 11.6
Die endgültige Teilnehmerzahl ist innerhalb der von Yoyokids genannten Frist mitzuteilen. Abgerechnet wird nach der bestätigten oder tatsächlich höheren Teilnehmerzahl, sofern die Geburtstagsbedingungen nichts Abweichendes bestimmen.
- 11.7
Stornierungen, Umbuchungen, Anzahlungen, Ausfallpauschalen und No-Show-Regeln richten sich nach den jeweils geltenden Geburtstagsbedingungen. Bei vereinbarten Pauschalen bleibt dem Kunden der Nachweis gestattet, dass Yoyokids kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
12.Reservierungen, Verspätungen und Nichterscheinen
- 12.1
Reservierungen sind nur verbindlich, wenn sie durch Yoyokids ausdrücklich bestätigt wurden.
- 12.2
Yoyokids kann Reservierungen zeitlich begrenzen. Bei verspätetem Erscheinen kann der reservierte Platz oder das gebuchte Zeitfenster anderweitig vergeben werden, wenn dies in der Bestätigung angekündigt wurde oder nach den Umständen erforderlich ist.
- 12.3
Reservierungen begründen keinen Anspruch auf einen bestimmten Tisch, Sitzplatz oder Bereich, sofern dies nicht ausdrücklich bestätigt wurde.
- 12.4
Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Termin, richten sich etwaige Zahlungs- oder Stornoansprüche nach der konkreten Buchungsbestätigung und den jeweils einschlägigen Buchungsbedingungen.
13.Gutscheine, Rabatte und Aktionen
- 13.1
Gutscheine, Rabatte und Aktionen gelten nur im angegebenen Umfang, im angegebenen Zeitraum und zu den angegebenen Bedingungen.
- 13.2
Eine Barauszahlung von Gutscheinen, Restbeträgen, Rabatten oder Aktionsvorteilen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich nichts anderes zwingend gilt.
- 13.3
Gutscheine dürfen nicht manipuliert, vervielfältigt, verkauft oder missbräuchlich verwendet werden.
- 13.4
Yoyokids kann die Einlösung ablehnen, wenn begründeter Verdacht auf Manipulation, Missbrauch oder unberechtigte Verwendung besteht.
14.Foto- und Videoaufnahmen
- 14.1
Foto- und Videoaufnahmen durch Gäste sind nur für private Zwecke zulässig.
- 14.2
Gäste dürfen andere Kinder, Eltern, Begleitpersonen oder Mitarbeiter nicht ohne deren Einwilligung gezielt fotografieren oder filmen.
- 14.3
Die Veröffentlichung von Fotos oder Videos, auf denen andere Gäste, Kinder oder Mitarbeiter erkennbar sind, ist ohne die erforderliche Einwilligung der betroffenen Personen bzw. der Sorgeberechtigten nicht gestattet.
- 14.4
Foto- und Videoaufnahmen durch Yoyokids zu Werbe-, Social-Media- oder Marketingzwecken erfolgen nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung.
- 14.5
Yoyokids kann Foto- und Videoaufnahmen untersagen, wenn Persönlichkeitsrechte, Datenschutz, Sicherheit oder der Betriebsablauf betroffen sind.
15.Datenschutz
- 15.1
Yoyokids verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften.
- 15.2
Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Yoyokids, die auf der Website und/oder im Betrieb abrufbar ist.
- 15.3
Bei Reservierungen, Geburtstagsbuchungen, Kontaktanfragen, Fotoeinwilligungen, Unfallmeldungen, Zahlungsabwicklung oder sonstigen Vorgängen können personenbezogene Daten verarbeitet werden, soweit dies zur Vertragsdurchführung, Abrechnung, Kommunikation, Sicherheit, Dokumentation oder Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
16.Fundsachen und mitgebrachte Gegenstände
- 16.1
Gäste sind für mitgebrachte Gegenstände, Kleidung, Taschen, Wertsachen, Kinderwagen, Spielzeug, elektronische Geräte und sonstige persönliche Sachen selbst verantwortlich.
- 16.2
Yoyokids übernimmt keine Verwahrungspflicht für mitgebrachte Gegenstände, sofern nicht ausdrücklich eine Verwahrung im Einzelfall vereinbart wurde.
- 16.3
Fundsachen werden für eine angemessene Zeit aufbewahrt und anschließend nach den gesetzlichen Vorschriften behandelt.
- 16.4
Geld, Schmuck, elektronische Geräte und sonstige Wertsachen sind stets von den Gästen selbst zu sichern und zu beaufsichtigen.
- 16.5
Eine Haftung von Yoyokids für Verlust, Beschädigung oder Abhandenkommen mitgebrachter Gegenstände besteht nur nach den gesetzlichen Vorschriften.
17.Haftung von Yoyokids
- 17.1
Yoyokids haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
- 17.2
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Yoyokids nach den gesetzlichen Vorschriften.
- 17.3
Für sonstige Schäden haftet Yoyokids nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
- 17.4
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Yoyokids nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- 17.5
Bei einfacher fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, soweit nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind.
- 17.6
Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
- 17.7
Yoyokids haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass Gäste, Kinder, Eltern, Erziehungsberechtigte oder Begleitpersonen die Hausordnung, Sicherheitsregeln, Alters-, Größen-, Gewichts- oder Nutzungsbeschränkungen, Hinweise an Spielgeräten oder Anweisungen des Personals missachten, soweit Yoyokids den Schaden nicht nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
- 17.8
Yoyokids haftet nicht für die Verletzung der Aufsichtspflicht durch Eltern, Erziehungsberechtigte oder sonstige Begleitpersonen.
- 17.9
Soweit die Haftung von Yoyokids ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Beauftragten von Yoyokids.
18.Haftung und Pflichten der Gäste, Eltern und Begleitpersonen
- 18.1
Gäste, Eltern, Erziehungsberechtigte und Begleitpersonen haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die sie schuldhaft verursachen.
- 18.2
Eltern, Erziehungsberechtigte und Begleitpersonen haften nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen und dadurch ein Schaden entsteht.
- 18.3
Schäden an Spielgeräten, Einrichtung, Inventar, Geschirr, Technik, Sanitäranlagen, Dekoration, Wänden, Bodenbelägen oder sonstigen Gegenständen sind dem Personal unverzüglich mitzuteilen.
- 18.4
Mutwillige Beschädigungen, Diebstahl, Manipulationen an Spielgeräten, Gebläsen, Kabeln, Absperrungen, Kassen-, Sicherheits- oder Brandschutzeinrichtungen können zum Ausschluss aus dem Betrieb, zu einem Hausverbot und zur Geltendmachung weiterer Ansprüche führen.
- 18.5
Begleitpersonen sind verpflichtet, Kinder von erkennbar gefährlichen Handlungen abzuhalten und bei wiederholtem oder erheblichem Regelverstoß aus dem Spielbereich zu nehmen.
19.Unfälle, Schadensmeldungen und Mitwirkungspflichten
- 19.1
Unfälle, Verletzungen, gefährliche Situationen, Defekte, Verunreinigungen oder Schäden sind dem Personal unverzüglich zu melden.
- 19.2
Yoyokids ist berechtigt, Unfall- und Schadensereignisse zu dokumentieren, soweit dies zur Sicherheit, Bearbeitung, Beweissicherung, Versicherungsmeldung oder Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
- 19.3
Gäste und Begleitpersonen sind verpflichtet, bei der sachlichen Aufnahme eines Vorfalls mitzuwirken, insbesondere Namen, Kontaktdaten und eine kurze Schilderung des Vorfalls anzugeben, soweit dies erforderlich und rechtlich zulässig ist.
- 19.4
Die Meldung oder Dokumentation eines Vorfalls stellt kein Anerkenntnis einer Haftung durch Yoyokids dar.
- 19.5
Yoyokids kann Spielgeräte, Bereiche oder den gesamten Betrieb vorübergehend sperren, wenn dies zur Gefahrenabwehr, Unfallaufnahme, Reinigung, Reparatur oder Prüfung erforderlich ist.
20.Betriebsstörungen, Schließungen und höhere Gewalt
- 20.1
Yoyokids kann den Betrieb ganz oder teilweise unterbrechen, beschränken oder schließen, wenn Sicherheitsgründe, technische Störungen, Stromausfall, Wasser- oder Brandschäden, Brandalarm, Personalausfall, behördliche Anordnungen, höhere Gewalt oder sonstige erhebliche Gründe dies erforderlich machen.
- 20.2
Ansprüche auf Erstattung, Ersatz oder Minderung richten sich in diesen Fällen nach den gesetzlichen Vorschriften.
- 20.3
Ein Anspruch auf Ersatz mittelbarer Schäden, entgangener Vorteile, vergeblicher Aufwendungen oder sonstiger Folgekosten besteht nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Haftungsregelungen dieser AGB.
- 20.4
Yoyokids haftet nicht für Umstände, die außerhalb des eigenen Verantwortungsbereichs liegen, soweit gesetzlich nichts anderes zwingend vorgeschrieben ist.
21.Hausrecht und Sanktionen bei Regelverstößen
- 21.1
Yoyokids übt in allen Räumlichkeiten und auf allen zugehörigen Flächen das Hausrecht aus.
- 21.2
Yoyokids kann Personen vom weiteren Aufenthalt ausschließen, wenn diese gegen diese AGB, die Hausordnung, Sicherheitsregeln oder Anweisungen des Personals verstoßen, andere Gäste gefährden, den Betrieb erheblich stören oder sich unangemessen verhalten.
- 21.3
Bei schweren oder wiederholten Verstößen kann Yoyokids ein zeitlich befristetes oder dauerhaftes Hausverbot aussprechen.
- 21.4
Die Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, bleibt vorbehalten.
- 21.5
Strafrechtlich relevante Vorgänge können zur Anzeige gebracht werden.
22.Schlussbestimmungen
- 22.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- 22.2
Vertragssprache ist Deutsch.
- 22.3
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- 22.4
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB, soweit sie ausdrücklich getroffen und nachweisbar sind.
- 22.5
Gerichtsstand ist der Sitz von Yoyokids nur, wenn der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.